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DFP-News

Am 29.01.2019 hat Andrew Owusu beim 1. FC Heidenheim unterschrieben.

Der Vertrag des gebürtigen Blaubeurers läuft bis zum 30. Juni 2020. Der Offensivspieler aus der U 19 ist seit dem Sommer 2015 beim FCH aktiv und spielte zuvor unter anderem beim SSV Ulm 1846.
Als Spieler mit dem Local-Player-Status ist Andrew Owusu damit ab sofort auch für Pflichtspiele der Heidenheimer Profi-Mannschaft spielberechtigt, wird in der laufenden Saison aber weiterhin dem Kader der U 19 in der Junioren-Bundesliga angehören.

 

Rechtsanwalt Deißler vertritt den Bundesligaverein ASV Nendingen

ASV-Nendingen-kaempft-um-seinen-DM-Titel

 

Befristetes Arbeitsverhältnis im Profifußball - Punkteprämie
Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.02.2016.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers. Der Kläger ist Lizenzfußballspieler und bei dem beklagten Verein seit dem 01.07.2009 aufgrund befristeter Arbeitsverträge als Torhüter tätig. Von den ersten elf Bundesligaspielen der Saison 2013/14 bestritt der Kläger zehn. Im Spiel am 19.10.2013 fiel der Kläger krankheitsbedingt aus. Nach dem 11. Spieltag hatte er in der Hinrunde keine weiteren Einsätze. Nach dem 17. Spieltag wurde dem Kläger durch den Beklagten nur noch die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb der 2. Mannschaft (Regionalliga) zugewiesen. Die Bundesligamannschaft erspielte in der Rückrunde insgesamt 29 Punkte. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung zum 30.6.2014 nicht beendet worden ist und hilfsweise die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch Bedingungseintritt (einjährige Verlängerungsoption) bis zum 30.06.2015 zu den seitherigen Bedingungen fortbesteht. Darüber hinaus begehrt er die Zahlung der Prämie für die von der Erstliga-Mannschaft des beklagten Vereins in der Rückrunde 2014 erspielten Punkte. Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Es hat festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien aufgrund der Befristung zum 30.06.2014 nicht beendet ist. Die weitergehende Klage (Punkteprämie) hat es dagegen abgewiesen. Die Berufung des beklagten Vereins hatte vor der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz – auch hinsichtlich des Hilfsantrags des Klägers - Erfolg. Denn die Befristung des streitgegenständlichen Arbeitsvertrages ist wegen der Eigenart der geschuldeten Arbeitsleistung des Klägers als Profifußballspieler sachlich gerechtfertigt. Dagegen hatte die Berufung des Klägers vor der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz keinen Erfolg. Die Entscheidung des beklagten Vereins, dem Kläger die Chance auf die Teilnahme am aktiven Spielbetrieb und damit die Möglichkeit, die vereinbarte Punkteprämie in der Rückrunde der Saison 2013/2014 zu erreichen, zu versagen, war rechtlich nicht zu beanstanden. Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache das Rechtsmittel der Revision zum Bundesarbeitsgericht für den unterlegenen Kläger asszugelen. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz; Urteil vom 17. Februar 2016 – 4 Sa 202/15 - Vorinstanz Arbeitsgericht Mainz; Urteil vom 19. März 2015 – 3 Ca 1197/14 –

Bohnacker startet gut in das Jahr 2015

Mit einem 4. Platz beim World-Cup-Rennen in Val Thorens/Frankreich am 09.01.2015 ist Skicrosser Daniel Bohnacker vom SC Gerhausen in das Jahr 2015 gestartet und hat sich damit für die Weltmeisterschaft im österreichischen Kreischberg qualifiziert. Wir gratulieren!


Daniel Bohnacker

 

NEWS...

Mit dem Goldenen Ski ehrt der DSV alljährlich seine erfolgreichsten Wintersportler der zurückliegenden Saison. Die Auszeichnung erhielten bei der traditionellen Einkleidung der Athleten Mitte Oktober  in Künzelsau neben Skiläuferin Maria Höfl-Riesch und Kombinations-Olympiasieger Eric Frenzel  Felix Neureuther (Ski alpin), Andrea Henkel, Erik Lesser (beide Biathlon), Denise Herrmann, Josef Wenzl (beide Skilanglauf), Severin Freund, Carina Vogt (beide Skisprung) und Daniel Bohnacker (Skicross).
Wir gratulieren Dani zu dieser hervorragenden Auszeichnung!

 

Skicrosser Daniel Bohnacker beendet die Saison 2013/2014 als Dritter des Gesamtweltcups.
Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Dani auch für die kommende Saison viel Erfolg!